Facility Management: Urteil: Gestrichene Fassade wird mit 1.000 Euro bewertet
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Wert einer neu gestrichenen Gebäudefassade bei der Bemessung einer Rechtsmittelbeschwerde in der Regel etwa 1.000 Euro entspricht (AZ V ZB 254/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen den Beschluss über den Neuanstrich der