Mieten & Vermieten: Urteil: Mieterhöhung wird durch drei Zahlungen bestätigt
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Zustimmung für eine Mieterhöhung erfolgt ist, wenn der Mieter dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete gezahlt hat. Der Vermieter kann im Gegenzug nicht auf eine schriftliche Zustimmung bestehen (AZ VIII ZB 74/16). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin