Energieeffizienz: Viele Energieausweise ab 2019 ungültig
Energieausweise für Wohnimmobilien, die im Zuge der allgemeinen Ausweispflicht 2008 eingeführt wurden, verlieren ab 2019 ihre Gültigkeit. Darauf weist aktuell der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ) hin.
Wollen betroffene Eigentümer ihre Immobilie im kommenden Jahr neu vermieten oder verkaufen, müssen sie sich zwingend einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Dazu sind sie laut der Energieeinsparverordnung sogar verpflichtet. Der neue Energieausweis muss spätestens dann vorliegen, wenn Interessenten die Wohnung oder das Haus besichtigen wollen. Bei Vertragsabschluss muss der Eigentümer den neuen Ausweis sogar verpflichtend übergeben. Kann er bei Vertragsabschluss immer noch keinen neuen Ausweis vorweisen, können empfindliche Strafen drohen.
Die Energieausweispflicht für Wohngebäude, die entweder verkauft, verpachtet oder vermietet werden sollen, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für Wohnimmobilien, die vor 1966 errichtet wurden, sogar schon seit Juli 2008. Da jeder Ausweis nur begrenzt gültig ist, sollten sich Eigentümer frühzeitig um einen neuen kümmern.
Quelle: VdZ
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