Facility Management: Urteil: WEG muss bei Sanierung WEG Handwerker benennen
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Marl, das die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) das Recht haben zu wissen, welches Unternehmen bei einer Sanierung beauftragt werden soll. Die Information muss im Protokoll festgehalten werden und für alle Eigentümer zugänglich sein (AZ 34 C 8/17).
Im vorliegenden Fall hatte eine WEG-Verwaltung die Eigentümer zur Abstimmung über die Sanierung einer Heizanlage eingeladen. Zuvor wurde ein Ingenieursbüro ausgewählt, das das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte und ebenfalls zu der Abstimmung hinzugezogen wurde. Nachdem die anwesenden Eigentümer die Beauftragung des Unternehmens beschlossen hatten, erhob ein Wohnungseigentümer Klage, da im Beschluss nicht klar erkennbar war, welches Unternehmen den Auftrag erhalten hatte.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten des Klägers. Zur Begründung: Es reiche nicht aus, dass die bei der Versammlung anwesenden Mitglieder das beauftragte Unternehmen kennen. Dies muss klar aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung hervorgehen. Auch die Grundfragen über die Maßnahmen der Sanierung müssen festgelegt und protokolliert werden.
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