Baubranche: Tipp: Das müssen Sie bei Bauträger-Insolvenz beachten!

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) informiert Bauherren aktuell, wie sie bei einer Insolvenz ihres Bauträgers vorgehen sollten. Die Vorteile liegen zunächst auf der Hand: Ein garantierter Fertigstellungstermin und viel Zeitersparnis. Doch läuft nicht alles wie geplant und meldet der Bauträger sogar Insolvenz an, können die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen erheblich sein.

Um sich vor solch einem Fall zu schützen, empfehlen die ARGE-Rechtsexperten, immer auf einen erfahrenen Bauträger mit positiven Kundenbewertungen und guter Bonität zu setzen. Zudem sollte man alle Vertragsdetails verstehen und verhandeln. Auch während der Bauphase sollte der Bauherr den Fortschritt kontrollieren und dokumentieren. Baustillstand, Terminverschiebungen oder schlechte Erreichbarkeit des Bauträgers können erste Anzeichen für eine drohende Insolvenz sein.

Entsteht das Gefühl, es stimme etwas nicht, sollten Bauherren umgehend einen Experten zu Rate ziehen. Ein Sachverständiger sollte den Bau-Stand umgehend prüfen. Um ihre Interessen einerseits vor dem Insolvenzverwalter und andererseits vor der Bank des Bauträgers zu wahren, sollten Bauherren zudem einen Anwalt konsultieren.

Quelle: Arge Baurecht
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