Mieten & Vermieten: Urteil: Fristlose Kündigung kann nur vollständige Mietnachzahlung verhindern
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Räumung ihrer Wohnung gefordert, da sie der Mieterin wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt hatte. Die Mieterin hatte mehrere ungerechtfertigte Mietminderungen vorgenommen und zahlte auch nach fristloser Kündigung die Rückstände nicht.
Der Bundesgerichthof entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die Mieterin war mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand und die fristlose Kündigung damit gerechtfertigt. Auch die Mietminderungen konnten die Kündigung nicht verhindern, da die vertraglich vereinbarte Miete maßgeblich für die Beurteilung ist.
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