Guter Rat: Erbbaurecht: Ohne Grundstück in die eigenen vier Wände
Statt Bauland zu kaufen, erwerben die Käufer das Recht, ein Grundstück über einen festgelegten Zeitraum zu nutzen und zu bebauen. In der Regel wird dieser Zeitraum auf 60 bis 99 Jahre festgeschrieben. Vergeben werden Erbbaurechte von Kommunen, Stiftungen, Kirchen oder auch Privatleuten. Dieses Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann sogar weiterverkauft oder vererbt werden. Gezahlt werden muss ein jährlicher Erbbauzins, der durchschnittlich bei drei bis vier Prozent des Grundstückswertes liegt.
Der LBS-Infodienst nennt als Beispiel ein 400-Quadratmeter Grundstück, für das sich eine jährliche Belastung von etwa 5.700 Euro ergibt. Besonders für junge Familien mit wenig Eigenkapital kann das Erbbaurecht den LBS-Experten zufolge eine gute Alternative zum Kauf sein.
Quelle: LBS
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