Als Eigentümer haben Sie einen Immobilienmakler beauftragt, der Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen soll. Selbstverständlich hatten Sie genaue Vorstellungen über die Zusammenarbeit. Sie haben Ihre Erwartungen deutlich geäußert und hatten ein gutes Gefühl.
Inzwischen merken Sie jedoch, dass irgendetwas nicht so läuft wie Sie sich das vorgestellt haben. Vielleicht sind Sie mit den Leistungen des Maklers unzufrieden, das Vertrauensverhältnis ist gestört oder es passt einfach zwischenmenschlich nicht mehr.
Sollten Sie bereits kurz nach Unterschrift schon ein ungutes Gefühl haben, können Sie unter Angabe wichtiger Gründe grundsätzlich Ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht – ab Unterschriftenerteilung – geltend machen.
Während der Vertriebsdauer können Sie den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Andernfalls hilft es oft auch ein offenes Gespräch mit dem Makler zu führen, um den Vertrag gegen Zahlung eines Auslagenersatzes – auch während der Vertragsdauer – aufzulösen. Was Eigentümer bei Kündigungen beachten müssen, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Maklervertrag.
Wenn das Vertrauen und das gute Gefühl weg sind, dann sollten auch beide Seiten eine Zusammenarbeit fair und sachlich beenden. Sprechen Sie Ihren Immobilienmakler auf diesen Umstand an. Ist der Vertrag gekündigt, können Sie ggf. einem anderen Immobilienmakler das Vertrauen schenken.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um das Thema Immobilien zur Verfügung!