Facility Management: Urteil: Eigentümer haftet bei Brand durch Handwerker
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Eigentümer für Schäden aufkommen muss, die in Folge von Reparaturarbeiten durch einen Handwerksbetrieb an seinem Haus verursacht wurden. Dies gilt ebenfalls für Schäden am Nachbarhaus (AZ V ZR 311/16).
Im vorliegenden Fall hatten Hauseigentümer einen Dachdeckerbetrieb beauftragt, Reparaturen am Flachdach ihres Hauses durchzuführen. Bei den Heißklebearbeiten verursachte der Handwerker schuldhaft einen Brand, der das gesamte Haus zerstörte und ebenfalls das angebaute Nachbarhaus beschädigte. Anschließend forderte die Versicherung der Nachbarin von den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümer Ersatz, da der zur Zahlung verurteilte Dachdecker Insolvenz angemeldet hatte.
Das Gericht entschied nun, dass die Erben der ehemaligen Eigentümer den Schaden ersetzen müssen. Der Versicherung stehe, so das Urteil, ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu.
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