Steuern & Finanzierung: Neue KfW-Förderung: Weitere Mittel für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Seit August können Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in ihren Wohnräumen beantragen. Das Bundesinnenministerium (BMI) stockt die Fördertöpfe um 75 Millionen Euro auf. Auch ein verbesserter Einbruchschutz wird mit 65 Millionen Euro bezuschusst.
Nachdem im August 2017 die KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung im Bad- und Wohnbereich eingestellt wurden, können Anträge nun wieder eingereicht werden. Zum einen soll damit älteren Menschen der möglichst lange Verbleib im eigenen Haus ermöglicht werden, zum anderen erforderte die anhaltend hohe Nachfrage nach einer erhöhten Sicherheit von Wohngebäuden neue Maßnahmen.
Um die Zuschüsse bedarfsgerecht abrufen zu können, empfiehlt die KfW privaten Bauherren, ihre Förderanträge bereits vor Beginn des Bauprojekts im KfW-Zuschussportal online zu stellen. Wenn alle Daten und Informationen vorhanden sind, wird innerhalb weniger Sekunden anschließend die Förderzusage erteilt.
Quelle: KfW
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