Politik & Wirtschaft: Hausbau: Neues Gesetz soll Radonkonzentrationen verhindern

Eine kürzlich verabschiedete Novelle des Strahlenschutzgesetzes soll Hauseigentümer und Mieter vor einer Belastung durch Radonstrahlung schützen. Als radioaktives Edelgas tritt Radon aus dem Erdboden aus und kann sich aufgrund seiner Beschaffenheit leicht in Gebäuden anreichern.

Erstmals wird die Radonbelastung im Zuge des novellierten Gesetzes erfasst. Bis Ende 2018 sollen neue Verordnungen die gesetzlichen Vorgaben konkret definieren. So soll zukünftig ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen Auskunft geben. Der Handlungsbedarf war Experten zufolge hoch, da das Einatmen von Radon das Risiko einer Lungenkrebserkrankung mit sich bringen kann.

Begleitend zu dem Gesetz empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen Maßnahmenkatalog, um den Radon-Eintritt in Gebäude zu verhindern oder zu erschweren. In neu geplanten Häusern sollen zukünftig Radonkonzentrationen in Wohnräumen von 100 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschreiten. Öffnungen für Hauseinführungen müssten zudem nicht nur wasser-, sondern auch gasdicht geplant werden.
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